Baden-Württemberg hat 1991 eine Neuordnung der ambulanten Hilfen vorgenommen, die u.a. die flächendeckende Finanzierung von Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen (IAV) beinhaltete. Die Umsetzung innerhalb der Kommunen und der Wohlfahrtsverbände wurde von uns 1992 und 1993 gemeinsam mit dem ISS in Frankfurt und Prof. Wendt, Berufsakademie Stuttgart, im Auftrag des baden-württembergischen Sozialministeriums wissenschaftlich begleitet und fachlich beraten. In den Folgejahren haben wir für die Stelleninhaber/innen Fachtagungen durchgeführt.