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iSPO im Arbeitsfeld Integration und Inklusion

„Jeder“ ist das Schlüsselwort in der Allgemeinen Erklärung der Menschenreche der Vereinten Nationen. Jeder Mensch, ungeachtet seiner religiösen, weltanschaulichen, sexuellen oder politischen Orientierung, seiner Herkunft und kulturellen Prägung, körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen besitzt hiernach das gleiche Recht zur vollständigen Teilhabe an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens. Die Staaten sind verpflichtet, hierfür die notwendigen Bedingungen zu schaffen.

  • „Zielgruppen“ für Integration und Inklusion: Traditionell bezog sich der gesellschaftliche Diskurs zum Thema „Integration“ meist auf bestimmte Zielgruppen, wie z.B. Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen und Migranten, bestimmte ethnische Gruppen, Haftentlassene u.a.m.. Für sie wurden (und werden meist immer noch) jeweils spezifische und exklusive (häufig defizitorientierte) Zielgruppenhilfen angeboten. In dem jüngeren Diskurs unter dem Begriff der „Inklusion“ geht es demgegenüber zunehmend um die Frage, wie gesellschaftliche Strukturen zu verändern sind, damit jeder Mensch ungeachtet seiner individuellen Voraussetzungen gleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe hat.
  • Lebensweltorientierung: Gesellschaftliche Teilhabe erweist sich für Menschen weniger an einer formalen, rechtlichen Gleichstellung mit anderen, sondern vielmehr daran, ob sie ungeachtet eigener Besonderheiten die Möglichkeit haben, in ihrer Lebenswelt an allen sozialen Aktivitäten und Angeboten in gleicher Weise teilnehmen zu können wie andere Menschen ohne oder mit anderen Besonderheiten.
  • Methodische Besonderheiten: Insbesondere die Frage der Umsetzung von Inklusion befindet sich in den meisten Vorhaben noch in einer frühen Phase der Konzeptionierung oder Konzepterprobung. Bisher gibt es noch kaum erprobte Verfahren und Instrumente für ein Monitoring oder eine Evaluierung. Ebenso fehlen weitgehend noch empirische Belege für die Wirksamkeit und die Erfolgsfaktoren von Inklusionsvorhaben. Auch die Frage der Operationalisierung von Inklusion (z.B. für Wirkungsanalysen) ist noch weitgehend ungeklärt.
  • Wirkungsorientierung: Auch Vorhaben, die sich in verschiedenen Sektoren (u.a. der Schule, der Arbeitswelt) zum Ziel setzen, für alle Menschen Chancen- und Teilhabegerechtigkeit herzustellen, sollten sich an der Frage messen, ob tatsächlich Fortschritte in dieser Hinsicht erzielt werden. Deshalb ist in den Handlungsfeldern „Integration“ und „Inklusion“ die Frage der Wirkungsmessung von hoher Bedeutung. Nur auf der Grundlage fundierter Wirkungsbelege ist eine nachhaltige und zielorientierte Weiterentwicklung entsprechender Vorhaben möglich.

iSPO hilft Ihnen dabei, diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen und unterstützt Sie methodisch in allen Phasen der Projektplanung und -steuerung.

Unsere Leistungen:

  • Entwicklung von Konzepten für Vorhaben zur Integration und Inklusion bestimmter Zielgruppen
  • Entwicklung kommunaler, sozialräumlicher oder Institutionen-spezifischer Inklusions- und Integrationskonzepte
  • Entwicklung von Instrumenten für Monitoring und Wirkungsanalysen
  • Evaluierung und wissenschaftliche Begleitung von Integrations- und Inklusionsvorhaben
  • Entwicklung von Wirkungsmodellen, Indikatoren und Instrumenten für das Monitoring von Integrations- und Inklusionsvorhaben